Allgemeine Geschäftsbedingungen

NinaGermer Photography & Design
Waidmannstr. 8f | 22769 Hamburg
hello@ninagermer.com
Mobil: +49 162 3727903

AGB - Fotografie

I. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Aufträge & sonstigen Leistungen der Fotografin & Designerin Nina Germer. Der Kunde verpflichtet sich die AGB vor dem Shooting zu lesen & erkennt sie an.

(2) Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert & erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos/Bilder entsprechend angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die fotografische Leistung, als auch für die digitale Nachbearbeitung. Aktuelle Bildbeispiele sind auf Instagram @ninagermerphotography und der Website ninagermerphotography.com zu finden.
Der Kunde kann Vorschläge & Wünsche in Bezug auf die Bearbeitung äußern, die Fotografin ist hieran jedoch nicht gebunden & frei von Weisungen. Die Fotos werden im natürlichen Stil bearbeitet, sollte eine aufwändige Beautyretouche gewünscht werden, ist dieses im Vorfelde zu klären & wird extra berechnet.

(3) Für die Vollständigkeit von Gruppenbilder, etc. trägt die Fotografin keine Verantwortung. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden.

(4) Zahlungsweise: Bei Paar- oder Family-Shootings ist das vorab vereinbarte Honoras am Tag des Shootings zu zahlen.

(5) Hochzeiten sind erst dann verbindlich gebucht, wenn…

  • ein ausführliches Gespräch zur Klärung aller Details stattgefunden hat (Datum der Hochzeit, Länge der fotografischen Begleitung, Festlegung des Honorars, etc.)
  • die vorab festgelegte Anzahlung geleistet wurde
  • eine Buchungsbestätigung beim Hochzeitspaar eingegangen ist

Terminreservierungen sind keine festen Zusagen! Die restliche Zahlung wird fällig ab Tage der Hochzeit & kann per Überweisung & Paypal gezahlt werden. Spätestens ist die Zahlung bei Übergabe der Fotos in bar zu entrichten.

(6) Die bearbeiteten Bilder werden digital, in bester Qualität, als jpg-Dateien ausgehändigt. RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

 

II. Urheberrecht/ Eigentumsvorbehalt & Nutzung der Bilder

(1) Die Fotografin ist Urheberin der hergestellten, sowie der bearbeiteten Bilder im Sinne des Urhebergesetztes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte im Sinne des UrhG stehen ihr zunächst alleine zu.

(2) Das eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Der Kunde ist in der Nutzung der Bilder grundsätzlich frei. Er kann die Bilder beispielsweise im Internet & sozialen Netzwerken präsentieren oder in einem Fotolabor seiner Wahl entwickeln lassen.

(3) Eine kommerzielle Nutzung ist ,sofern nicht anders abgesprochen, nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung von Nina Germer. Wird ein Bild zu kommerziellen Zwecken in Zeitungen, Magazinen, Funk, Fernsehen, Websites, Social Media u.ä. veröffentlich, ist der Name der Fotografin zwingend zu nennen. Bei Veröffentlichung ohne Namensnennung droht eine Strafzahlung in Höhe von 500 Euro pro Bild.

 

III. Bildbearbeitung & Digitale Entwicklung

Die Bilder werden von der Fotografin digital bearbeitet. Auf Wunsch können Printprodukte (wie Fotobücher, Danksagungskarten usw.) gegen Aufpreis von der Fotografin gestaltet & gedruckt werden.

Eine anschließende Nachbearbeitung der Bilder durch den Kunden ist nicht vorgesehen.

 

IV. Absage von Fototerminen

(1) Fototermine können auf Grund von Wetter & aus persönlichen Gründen jederzeit verschoben werden.

(2) Wird ein Hochzeits-Fotoshooting abgesagt, behält die Fotografin die Anzahlung ein.

(3) Liegt der Grund für die Terminabsage von Hochzeiten in der Fotografin begründet, wird die Anzahlung komplett rückerstattet. Die Fotografin ist in einen Verband von Hochzeitsfotografen und ist gerne behilflich bei der Suche eines Ersatzfotografen, jedoch ist sie nicht dazu verpflichtet.

 

V. Haftung

(1) Für Leistungen Dritter (beispielsweise eines Fotolabors) übernimmt die Fotografin keine Gewährleistung oder Garantie.

(2) Die Fotografin verwahrt die digitale Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte digitale Bilddateien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

(3) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

VI. Speicherung von Kundendaten nach DSGVO

(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers, die zum Geschäftsverkehr erforderliche sind, werden gespeichert. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(2) Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden von der Fotografin nur solange aufbewahrt, wie es als notwendig erachtet wird.

 

VII. Gerichtsstandsvereinbarung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Heimatsitz der Fotografin.

(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

AGB - Design

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Grafikdesignerin Nina Germer und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.

 

2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder der Grafikdesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt der Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.4 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6 Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

 

3 Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag von der Grafikdesignerin finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2 Der Grafikdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grafikdesignerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Grafikdesignerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

6 Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Die Originale sind der Grafikdesignerin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum die Grafikdesignerin. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.4 Hat die Grafikdesignerin dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Grafikdesignerin geändert werden.

6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Grafikdesignerin Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch die Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Grafikdesignerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Grafikdesignerin unentgeltlich 2 einwandfreie Belegexemplare. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

8 Haftung

8.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Grafikdesignerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Grafikdesignerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.

8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Grafikdesignerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Grafikdesignerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

8.7 Bei Fotoshootings geht die Grafikdesignerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

8.8 Bei der Erstellung von Websites mit Datenschutz und Impressum, ist es die Pflicht des Kunden entsprechende Gesetzestexte zur Verfügung zu stellen und für deren Richtigkeit zu sorgen. Die Grafikdesignerin ist ausschließlich für die Gestaltung von Webseiten verantwortlich – kann jedoch in keinerlei Hinsicht rechtssichere Texte garantieren und hierfür auch keine Haftung übernehmen.

 

9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Grafikdesignerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Grafikdesignerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

10 Vertragsauflösung

10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Grafikdesignerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
10.2 Bei Vertragsauflösung werden keine Entwürfe oder Reinzeichnungen an den Auftraggeber herausgegeben.